Häufig gestellte Fragen
Wie ist in der Schweiz die gesetzliche Deckung bei Krankheit geregelt?
Im Krankheitsfall deckt die Grundversicherung der Krankenkasse gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur 50% der Kosten. Den Rest musst du selbst übernehmen. Besteht keine unmittelbare Lebensgefahr, ist aber ein Ambulanztransport trotzdem medizinisch notwendig, übernimmt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (Krankentransport). Bei einer Rettung aus einer lebensbedrohlichen Situation bezahlt die Grundversicherung 50% der Kosten bis maximal 5'000 Franken pro Kalenderjahr (Rettungstransport). Die Differenz muss selbst bezahlt werden – oder Du entscheidest Dich für eine der SOS144 Rettungskostenversicherungen und bist finanziell auf der sicheren Seite.
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