Häufig gestellte Fragen
Wie sind in der Schweiz die Rettungskosten bei einem Unfall geregelt?
Bei berufstätigen Personen im Angestelltenverhältnis, welche mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, übernimmt in der Regel die Unfallversicherung gemäss UVG die gesamten Rettungskosten -also auch die Krankenwagen- und Helikoptereinsätze. Eine Deckungslücke haben Personen, die weniger als 8 Arbeitsstunden die Woche arbeiten und keiner betrieblichen Unfallversicherung angeschlossen sind. Dies betrifft zum Beispiel Hausfrauen, Hausmänner, Rentner, Kinder und Schüler/Studenten. Ohne Zusatzversicherung müssen 50% der Rettungskosten selbst getragen werden – egal ob eine Ambulanz oder ein Rettungshelikopter im Einsatz war.
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