Häufig gestellte Fragen
Wie sind in der Schweiz die Rettungskosten bei einem Unfall geregelt?
Bei Unfällen übernimmt die Unfallversicherung gemäss UVG die gesamten Kosten, wenn die versicherte Person mehr als 8 Stunden in der Woche arbeitet. Eine Deckungslücke haben Personen, die mit weniger als 8 Arbeitsstunden wöchentlich keiner betrieblichen Unfallversicherung angeschlossen sind. Dies betrifft zum Beispiel Hausfrauen, Rentner, Kinder und Schüler/Studenten. Ohne Zusatzversicherung müssen 50% der Rettungskosten selbst getragen werden – egal, ob eine Ambulanz oder ein Helikopter im Einsatz war.
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